Heizkostenunterstützung ab 15. Oktober

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Anträge für den Heizkostenzuschuss können ab morgen, 15. Oktober 2021 im Rathaus Althofen gestellt werden. 

Die Heizsaison beginnt: Das Amt der Kärntner Landesregierung und die Stadtgemeinde Althofen gewähren Bürgerinnen und Bürgern mit geringerem Einkommen eine einmalige Zahlung in Höhe von 110 Euro beziehungsweise 180 Euro.

Heizkostenunterstützung

Für die große Heizkostenunterstützung von 180 Euro können Alleinstehende und Alleinerziehende über ein monatliches Nettoeinkommen von 960 Euro verfügen. Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen liegt die Einkommensgrenze bei 1.510 Euro und bei den Pensionistinnen und Pensionisten mit 360 Beitragsmonaten sind es 1.070 Euro.
Für die kleine Heizkostenunterstützung in der Höhe von 110 Euro liegen die Einkommensgrenzen bei 1.190 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.640 Euro (Haushaltsgemeinschaften). Neu in der Berechnung ist der erhöhte Zuschlag von 250 Euro, der für jede weitere Person im Haushalt zur Anwendung kommt.

Antragsstellung
Anträge für die Heizkostenunterstützung können ab dem 15.Oktober 2021 bis 15. März 2022 im Rathaus Althofen gestellt werden. 
Den Antrag finden Sie hier: Kärntner Heizkostenunterstützung 2021/2022      


Nähre Infos erhalten sie im Rathaus der Stadtgemeinde Althofen unter 04262/2288 DW 16 oder DW 21.