Förderungen
Zuzugsförderung
Zuzugsförderung
Ziel des Förderprogrammes ist die Attraktivitätssteigerung der Stadtgemeinde Althofen als Wohnstandort. Insbesondere der demographische Wandel macht entsprechende Reaktionen notwendig. Das Förderprogramm soll als Anreiz für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes von Schülern und Lehrlingen sein bzw. die Belassung des Hauptwohnsitzes in Althofen bei Studenten.
Die Stadtgemeinde Althofen fördert den Zuzug von Schülern und Lehrlingen bzw. die Studenten, welche den Hauptwohnsitz in Althofen belassen mit einer jährlichen Einmalzahlung von € 300,--. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Althofen, wobei jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht.
Die Förderung wird durch die Stadtgemeinde Althofen selbst durchgeführt. Die Leistungsempfänger müssen die Förderung bis 30. September eines jeden Jahres beantragen.
Die Förderung in der Höhe von € 300,-- wird auf das angegebene Konto jeweils im Jänner des darauffolgenden Jahres ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eine entsprechenden Antrages sowie die Vorlage einer Inskriptionsbestätigung.
Die Förderung von Studenten wird bis zum 27. Lebensjahr gewährt.
Zuständig: