Gebühren, Abgaben & Tarife

Einschreibgebühr: (jährlich) 5 €

Leihgebühr nach Ablauf des Monats täglich 0,20 €


 

Förderbetrag:

  • Preis pro Essen: 9,80 Euro
  • Förderbetrag: 50% pro Essen. 1 Essen kostet somit 4,90 Euro.
     

Fördervoraussetzungen:

  • Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 2.400 Euro (Paar) + zumindest Pflegestufe 1.
  • Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.
     

Erforderliche Nachweise:

  • Sämtliche Einkommensnachweise (2023) aus dem, die Höhe des monatlichen Nettobezuges ersichtlich ist.
  • Pflegestufenbescheid aus dem die Höhe des Pflegegeldes ersichtlich ist.

 

Auskünfte unter 04262/2288 17 (David Reich)

 


Eintrittspreise  (inkl. MwSt.) - Achtung: ab 17.00 Uhr freier Eintritt !

Tageskarten  
Erwachsene €   4,00
Schüler 7 bis 14 Jahre €   2,50
Jugendliche 15 bis 18 Jahre €   3,50
Spätbesucher ab 16:00 Uhr Erwachsene €   2,50
Spätbesucher ab 16:00 Uhr Schüler €   1,50
Spätbesucher ab 16:00 Uhr Jugendliche €   2,50
Familienkarte (2 Erwachsene + 2 Kinder, jedes weitere Kind gratis)  € 13,00
Behinderte, Senioren (mit Ausweis) €   2,50
Kabinen und Kästchen  
Saisonkabine (Einsatz) € 35,00 /(€ 5,00)
Kabine je Tag (Einsatz) €   5,00 /(€ 5,00)
Spielgeräte  
Tischtennis 1 Stunde €   3,00
Diverses  
Sonnenschirm €   3,00
Liegestuhl €   3,00
Einsatz €   2,00
Saisonkarte  
Erwachsene € 55,00
Schüler 7 - 14 Jahre € 19,00
Jugendliche 15 - 18 Jahre € 40,00
Studenten, Bundesheer, (Behinderte mit Ausweis) € 40,00
Seniorenkarte (mit Ausweis) € 40,00
Blockkarten     
Jugendliche 15 bis 18 Jahre                    € 25,00
Erwachsene 12 Eintritte  €   35,00

Für die Benützung der Aufbahrungsräume und für die Grabbenützung werden nachstehende angeführte Gebühren eingehoben:

 

Altes Friedhofsfeld:

Einzelgrab: 18,69 €

Familiengrab: 28,65 €

Urnengrab: 23,46 €

 

Neue Friedhofsfelder:

Einzelgrab: 28,65 €

Familiengrab: 56,98 €

Urnengrab: 23,46 €

Natur-/Baumbestattung (30 Jahre Frist): 1.000 €

 

Leichenhallenbenützungsgebühr je Aufbahrung: 151,48 €

Kühlbox je Aufbahrung: 31,18 €

Transportable Lautsprecheranlage je Benützung: 31,18 €

Bauhofmitarbeiter pro Stunde: 39,84 €

Grabeinrichtung Entsorgungskosten je Kilogramm Bauschutt: 0,07 €


Die Hundeabgabe beträgt pro Kalenderjahr, unabhängig von der An-oder Abmeldung des Hundes:

für einen Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird                € 18,00 
für jeden weiteren Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird €   9,00
für alle übrigen Hunde € 18,00


Von der Hundeabgabe ist das Halten von Lawinensuchhunden, Hunden des Bergrettungsdienstes, Hunden in Tierasylen befreit. 


Für die Bereitstellung, für die Möglichkeit der Benützung und die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindekanalisationsanlage der Stadtgemeinde Althofen werden von der Stadtgemeinde Althofen Kanalgebühren ausgeschrieben:

Bereitstellungsgebühr

Der jährliche Gebührensatz beträgt pro Bewertungseinheit € 72,98                                 


Benützungsgebühr:

Der Gebührensatz beträgt  je m³ Wasserbezug € 1,61                        

Für Objekte, die mit keinem Wasserzähler ausgestattet sind, wird ein durchschnittlicher Wasserverbrauch für 100 m² Wohnfläche von 98 m³ angenommen.

Kanalanschluss-, Kanalergänzungs- und Kanalnachtragsbeiträge:

Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Kanalisationsanlage der Stadtgemeinde Althofen wird ein Kanalanschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit € 1.881,02  

Die Kommunalsteuer ist lt. Kommunalsteuergesetz eine Abgabe von Unternehmen, die in der Stadtgemeinde Althofen Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen beschäftigen. Die Steuer ist vom Unternehmer/der Unternehmerin für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und unaufgefordert zu entrichten.

HÖHE UND INTERVALL

Anhand der jährlichen Kommunalsteuererklärung wird die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld ermittelt. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen der in der Stadtgemeinde Althofen gelegenen Betriebsstätte, gewährt worden sind. Die Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage als Gemeindeabgabe.

Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer/die Unternehmerin hat die Steuer für einen Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten. Werden laufende und sonstige Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist die Kommunalsteuer bis zum 15. Februar abzuführen.

Betroffene Unternehmen müssen selbstständig einmal im Jahr (bis Ende März) eine Kommunalsteuererklärung abgeben. Die Steuererklärung hat jahresbezogen die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten. Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Ist dem/der Unternehmerin mangels technischer Voraussetzungen eine Onlineübermittlung nicht möglich, so ist die Steuererklärung auch mittels untenstehenden Formulars möglich. Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist eine Steuererklärung binnen einem Monat ab Schließung abzugeben. 

 

NÄHERE INFORMATIONEN UNTER

David Reich

Steuern und Abgaben

04262/22 88 17

david.reich@ktn.gde.at

 


Seite /

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Aufgrund einer abzuschließenden Mietvereinbarung für die Benützung des Kulturhauses werden nachstehende Gebühren verrechnet:

Großer Saal                                            € 182,38                                                  
Galerie €    53,98
Saal 1; Kellergeschoß €    62,54
Saal 2; Kellergeschoß €    62,54
Küche (Erdgeschoß + Untergeschoß) €    83,23
Saal;  Obergeschoß €    62,54
Theke; Obergeschoß €    36,35
Theke; Erdgeschoß €    62,54
Theken; Kellergeschoß €    62,54
Theke Kellergeschoß Disco €    62,54
Vorbereitungsraum Kellergeschoß €    46,88
Foyer Einzelmietung €    36,35
Auschank; + 25% zu Pos. 1,3,4   
Tag Vor/Nachbereitung + 10% von Pos 1-11   
Aufsichtsorgan €    39,20
Sesselaufstellung pro Stk. €      0,26
Stromkosten lt. Zähler pro kw/h €      0,28
Leinentischtücher, Leihgebühr €      0,37
Leihgebühr 1 Sessel außer Haus €      0,61
Leihgebühr 1 Tisch außer Haus €      2,45
Leihgebühr Rednerpult €  103,92
Reinigungskosten; werktags 06-20 h €    27,72
Müllentsorgung in m³ €    26,15
Brandsicherheitswache laut Beilage €    24,00

 


Hausmüll:

Die Höhe der Entsorgungsgebühr für den Hausmüll ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung:

120 Liter Müllbehälter                                                    €   4,35               
240 Liter Müllbehälter €   8,70
1.100 Liter Müllbehälter € 39,90
60 Liter Müllsack €   3,00


Biomüll:

Die Höhe der Entsorgungsgebühr für die biogenen Abfälle ergibt sich aus Der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Biotonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung:

120 Liter Müllbehälter                                                    €   4,35               
240 Liter Müllbehälter €   8,70

Die Ortstaxe beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung € 1,50.


Eintrittspreise (inkl. MwSt.) 

Publikumslauf 
Jugendliche bis 15 Jahre und Pensionisten: Normaleintritt  €        1,00
  mit Wintercard der Region  €        0,70 
Erwachsene:  Normaleintritt  €        2,00
  mit Wintercard der Region  €        1,40
Platzgebühr Eishockey: 1 Eiszeit = 1 h bis 10.00 Uhr €   165,00
  von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 1 Eiszeit = 1 h 15 min €   195,00
  ab 22 Uhr  €   110,00
1 Eisstockturnier:   Einheimischer Verein (Ende bis spätestens 13.30 Uhr) €   440,00
  plus jeweils 1 Stunde Vor- und Nachbereitung zu je € 132,00 €   264,00
1 Eisstockturnier:   Auwärtiger Verein       €   550,00
  plus jeweils 1 Stunde Vor- und Nachbereitung zu je € 132,00  €   264,00
Veranstaltungen im Sommer pro Tag    € 1250,00
  für jeden zusätzlichen Tag  €    440,00
  10% der Mietkosten für Vorbereitungstage   
Stocktunier pro Tag    €    220,00

 


Für die Bereitstellung, für die Möglichkeit der Benützung und die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage Althofen werden von der Stadtgemeinde Althofen Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben.

Benützungsgebühr

Der jährliche Gebührensatz beträgt pro m³ Wasserbezug € 1,04 

 

Wasseranschluss-, Wasserergänzungs- und Wassernachtragsbeiträge:

Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Althofen wird von der Stadtgemeinde Althofen ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag und Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit € 1.446,48

Entgeltpflichtige Altstoffe  
   Sperrmüll €  0,30/kg  
   Altholz                                                                                             €  0,15/kg
   Bauschutt rein)  €  0,07/kg 
   Bauschutt (gemischt)  €  0,15/kg 
   PKW Reifen ohne Felge  €  1,50/Stk. 
   PKW Reifen mit Felge  €  3,00/Stk.
   LKW- u. Traktorreifen ohne Felge  €  5,00/Stk.
   LKW- u. Traktorreifen mit Felge  € 10,00/Stk.

 

Unentgeltliche Altstoffe                                                                                                                                                                                                                                                                                               Eisen und Schrott, Altpapier und Kartonagen,  Kunststoffnichtverpackungen (Hartplastik), Altkleider, Nespresso-Kapseln, CD/DVDs, Styropor (Porozell), Kühl- und Gefriergeräte, TV-Geräte und Monitore, Elektrokleingeräte, Problemstoffe (Farben, Lacke, Medikamente, Batterien, Altöl, Speiseöl-ÖLI usw.) , Grünschnitt (Rasen-, Baum- und Strauchschnitt; nicht dazu gehören: Wurzelstöcke, Abbruchholz und Kränze)


Bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m²:                    € 10,00 Monat

Bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von 30 bis 60 m²:      € 20,00 Monat

Bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von 60 bis 90 m²:      € 35,00 Monat

Bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m²: € 55,00 Monat

Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.