althofen

Achtung: Änderung der Parkdauer

Zurück zur Übersicht

Im Bereich des Rathauses und der Postfiliale beträgt die zulässige Parkdauer ab sofort nur noch 30 Minuten um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Termine im Rathaus zeitnah wahrzunehmen oder bei der Post Pakete und Briefe abzuholen bzw. abzugeben.

Seit dem Frühjahr werden in Althofen die Kurzparkzonen sowie der ruhende Verkehr durch eine externe Parkraumüberwachung kontrolliert. Kurzparkzonen erkennt man an der Beschilderung beziehungsweise den Bodenmarkierungen. 


Änderung der Parkdauer


Die Kurzparkzone in der Innenstadt von Althofen gilt ausschließlich von Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr. Die zulässige Parkdauer beträgt in den gekennzeichneten Straßen maximal zwei Stunden mit Ausnahme der vier Kurzparkzonen- Parkplätze in der Schulgasse südlich des Rathauses – hier beträgt die Parkdauer eine halbe Stunde. Auch im Bereich des Rathauses und der Postfiliale beträgt die zulässige Parkdauer ab sofort nur noch 30 Minuten, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Termine im Rathaus zeitnah wahrzunehmen oder bei der Post Pakete und Briefe abzuholen bzw. abzugeben. Die Ankunftszeit ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos zu platzieren.


Die Überwachung betrifft generell den ruhenden Verkehr, also auch jegliches Parken außerhalb von Parkplätzen, beispielsweise auf Gehwegen, oder das Verstellen von Haus- und Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet.

Parken_Post.jpg
Parken_Post.jpg