althofen

Kontrollen in der Kurzparkzone werden eingeführt

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Die baulichen Veränderungen im Stadtzentrum, insbesondere beim neuen Hauptplatz, machen es notwendig, dass die Kurzparkzonen sowie der ruhende Verkehr nicht mehr nur von der Polizeiinspektion Althofen, sondern ab 1. März durch eine externe Parkraumüberwachung kontrolliert werden.

Kurzparkzonen erkennt man an der Beschilderung beziehungsweise den Bodenmarkierungen. Die Kurzparkzone in der Innenstadt von Althofen gilt ausschließlich von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Die zulässige Parkdauer beträgt in den gekennzeichneten Straßen maximal zwei Stunden, mit Ausnahme der vier Kurzparkzonen-Parkplätze in der Schulgasse südlich des Rathauses – hier beträgt die Parkdauer eine halbe Stunde. Die Ankunftszeit ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos zu platzieren. Sie können dafür auch eine gültige Parkuhr mit Viertelstundeneinteilung verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass der Zeiger auf die Ankunftszeit gestellt wird, wobei auf die folgende Viertelstunde aufgerundet werden darf. Parkuhren liegen unentgeltlich im Rathaus auf.

Überwachung und Parkverbot

Die Überwachung betrifft generell den ruhenden Verkehr, also auch jegliches Parken außerhalb von Parkplätzen, beispielsweise auf Gehwegen, oder das Verstellen von Haus- und Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet. Beachten Sie, dass gegenüber dem Rathaus (Friseur Elfenhaar bis Ankara-Kebap) ein Parkverbot in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 8 bis 12 Uhr gilt.

Die Kurzparkzonenregelung

Die Kurzparkzonenregelung gilt vorerst in den blau eingezeichneten Straßenzügen. In den grün gekennzeichneten Bereichen, vom Kreisverkehr stadtauswärts bis zum Bundesschulzentrum, beginnt die Überwachung, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen errichtet sind. Dies erfolgt, sobald es die Witterung zulässt. Bei Übertretungen wird eine Organstrafverfügung in der Höhe von 20 Euro ausgestellt und an Sie übergeben oder unter dem Scheibenwischer eingeklemmt.

Die Kurzparkzonenregelung gilt vorerst in den blau eingezeichneten Straßenzügen. In den grün gekennzeichneten Bereichen, vom Kreisverkehr stadtauswärts bis zum Bundesschulzentrum, beginnt die Überwachung, sobald die Verkehrszeichen errichtet sind.