Zweiter Pop-up-Store-Wettbewerb in Althofen

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Die Stadtgemeinde Althofen startet in Kooperation mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds einen Pop-up-Store-Wettbewerb. Drei Geschäftslokale in bester Lage werden dabei vergeben. Bis 3. März läuft die Bewerbungsfrist.

Im letzten Jahr organisierte die Stadtgemeinde Althofen gemeinsam mit der Jungen Wirtschaft St. Veit/Glan den ersten Pop-up-Store-Wettbewerb in Althofen. Die Resonanz war mehr als positiv. Drei Jung-Unternehmerinnen konnten schließlich mit ihren jeweiligen Geschäftsmodellen überzeugen. Aufgrund dieses Erfolges startet die Stadtgemeinde Althofen nun gemeinsam mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) den nächsten Wettbewerb. Angesprochen sind bestehende Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee in Althofen umsetzen wollen.

Mietförderung und Preisgeld

Althofen ist einer der stärksten Wirtschaftsräume Kärntens und bietet daher vielseitige Möglichkeiten für unternehmerischen Erfolg. „Wir hoffen damit einen Anreiz zu schaffen, damit Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Die Konzepte sind auch für die Stadt sehr gut, weil sie eine Bereicherung für das Geschäftsleben sind“, so Bürgermeister Walter Zemrosser und Wirtschaftsreferent Michael Baumgartner.
Die Stadtgemeinde Althofen fördert für drei Geschäftsideen die Miete für die Dauer von sechs Monaten. Zudem gibt es ein Preisgeld für den ersten Platz in Form eines einmaligen Zuschusses von 2.000 Euro. Für den zweiten Platz gibt es einen Beitrag von 1.000 Euro, der dritte Platz erhält eine finanzielle Unterstützung von 500 Euro.

Zusätzliches Preisgeld des KWF

Zusätzlich fördert der KWF die besten Konzepte mit bis zu 4.000 Euro. Seitens des KWF ist der Klagenfurter Coach und Unternehmensberater Ed Wohlfahrt Ansprechpartner für Interessierte und hilft Bewerbern bei der Einreichung. „Mit der Pop-up-Store-Kooperation können Gründerinnen und Gründer ihren Geschäftsplan unter realen Bedingungen testen. Menschen bei ihren ersten Schritten in die Selbständigkeit zu unterstützen, sie zu motivieren, ,ihr‘ Ding zu machen, bereitet mir große Freude“, sagt Wohlfahrt.

Einreichung der Geschäftsidee

Interessierte können ihr Antragsformular sowie ihren Businessplan ausschließlich auf der Website des KWF unter www.kwf.at/popupstore hochladen. Alle bis 3. März, 12 Uhr, eingereichten Unterlagen werden von einer Jury bewertet. Für weitere Fragen steht Ed Wohlfahrt unter 0699/12362477 oder unter ed@wohlfahrtzone.at zur Verfügung. Nähere Informationen zum Pop-up-Store-Wettbewerb finden Sie zudem auf hier. 

 

Fakten:

  • Förderung der Miete für drei Gewinner/innen für die Dauer von sechs Monaten. Maximale Nettomiete neun Euro, maximale Geschäftsgröße 200 Quadratmeter.
  • Zudem gibt es ein Preisgeld für die /den Erstgereihte(n) in Form eines einmaligen Zuschusses von 2.000 Euro. Für den zweiten Platz gibt es einen Zuschuss von 1.000 Euro, für den dritten Platz 500 Euro.
  • Zusätzlich fördert der KWF das beste Konzept mit bis zu 4.000 Euro.