Förderungen

Richtlinien für Förderungen bei Betriebsgründungen, Mieten, Arbeitsplatz. Coworking, etc...

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Zuzugsförderung

Ziel des Förderprogrammes ist die Attraktivitätssteigerung der Stadtgemeinde Althofen als Wohnstandort. Insbesondere der demographische Wandel macht entsprechende Reaktionen notwendig. Das Förderprogramm soll als Anreiz für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes von Schülern und Lehrlingen sein bzw. die Belassung des Hauptwohnsitzes in Althofen bei Studenten.

Die Stadtgemeinde Althofen fördert den Zuzug von Schülern und Lehrlingen bzw. die Studenten, welche den Hauptwohnsitz in Althofen belassen mit einer jährlichen Einmalzahlung von € 300,--. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Althofen, wobei jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht.

Die Förderung wird durch die Stadtgemeinde Althofen selbst durchgeführt. Die Leistungsempfänger müssen die Förderung bis 30. September eines jeden Jahres beantragen.

Die Förderung in der Höhe von € 300,-- wird auf das angegebene Konto jeweils im Jänner des darauffolgenden Jahres ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eine entsprechenden Antrages sowie die Vorlage einer Inskriptionsbestätigung.

Die Förderung von Studenten wird bis zum 27. Lebensjahr gewährt.

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Als das wirtschaftliche Zentrum des Bezirkes St. Veit hat die Stadt Althofen ein massives Interesse an einem Ausbau der Glasfaser-Breitband-Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet, wie es in den angrenzenden Gemeinden der Ausbauregion Görtschitztal schon weitgehend umgesetzt wird. Ganz selbstverständlich werden damit Angebote für Home-Office, Home-Schooling und andere „smarte“ Anwendungen möglich, die heute aufgrund der begrenzten Bandbreiten nur schwierig umzusetzen sind.
Deshalb fördert die Stadtgemeinde den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, indem die Anschlussbeiträge ab sofort mit 50 Prozent der Kosten bis maximal 150 Euro je Einfamilienhaus für die ersten 200 Anschlusswerber gefördert werden.

Wer wird gefördert?

  • Alle privaten Einfamilienhaus-Anschlüsse an das Glasfasernetz im Gebiet der Stadtgemeinde Althofen werden einmalig mit 50 Prozent der Kosten bis maximal 150 Euro gefördert.
  • Haushalte in Wohnanlagen (egal ob Miet- oder Eigentum) werden nur dann gefördert, wenn dafür kein Angebot eines Gratisanschlusses eines Netzwerkanbieters vorliegt, das jedenfalls in Anspruch genommen werden könnte.

Was wird gefördert?

  • Ausschließlich Glasfaser-Internet Anschlüsse „Fiber to the Home“ FTTH im Stadtgebiet Althofen für Einfamilienhäuser oder Wohnungen, wenn kein Gratisanschluss eines Netzwerkanbieters geboten werden kann.

Umfang und Abwicklung der Förderung

  • Gefördert werden die ersten 200 Anschlusswerber, die 2022 einen FTTH Glasfaser-Anschluss bei einem Internet-Anbieter ihrer Wahl in Althofen bestellt haben, wobei die bauliche Umsetzung jedenfalls bis Ende 2023 erfolgen muss.
  • Die Einreichung zur Förderung hat, nach Bezahlung des Anschlussbeitrages an den jeweiligen Netzwerk-Anbieter, mittels Vorlage einer Vertragskopie und des Zahlscheinabschnittes im Rathaus zu erfolgen. Unser Mitarbeiter Reinhard Primavesi  (04262/ 2288 DW 12) steht Ihnen für Fragen zur Abwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.

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